Rechtsanwalt Markus Weisser
VERTEIDIGUNG IM WIRTSCHAFTS-
UND KORRUPTIONS-STRAFRECHT


Der wirtschaftliche Alltag erfordert von Unternehmern und Entscheidungsträgern häufig schwierige Entscheidungen binnen kurzer Zeit zu treffen. Sollte einer dieser Entscheidungen negative Auswirkungen haben, sind Unternehmer schnell mit strafrechtlichen Vorwürfen von Gläubigern oder Investoren konfrontiert.


Nicht selten werden in der Folge von den Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet, welche aufgrund der Komplexität der Sachverhalte mehrere Monate oder sogar Jahre dauern können. Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, ist sehr belastend und kann oftmals einen empfindlichen Reputationsschaden nach sich ziehen. Die zugrundeliegenden Schadensbeträge können oftmals derartig hoch sein und für einen Beschuldigten eine existenzielle Bedrohung darstellen. Wir verstehen Ihre Situation und kämpfen an Ihrer Seite, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

DAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN:


Interdisziplinäre Herangehensweise

Im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht legen wir besonderen Wert auf eine interdisziplinäre Herangehensweise. Nicht selten kann ein Tatverdacht bereits im Ermittlungsverfahren dadurch entkräftet werden, indem der Staatsanwaltschaft die wirtschaftlichen Zusammenhänge klar und verständlich dargelegt werden.


Erfahrenes Netzwerk von Experten

Meine Kanzlei verfügt über ein weitreichendes Netzwerk von Experten in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen. Im Bedarfsfall ist es jederzeit möglich, einen dieser Spezialisten beizuziehen. Dies ermöglicht uns, auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht flexibel zu reagieren und eine optimale Vertretung vor Gericht und Staatsanwaltschaft zu bieten.


Individuelle und transparente Beratung

Jeder Fall ist einzigartig, und daher beraten wir Sie individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir verstehen, dass ein Strafverfahren – je länger es dauert – in erster Linie auch eine emotionale Belastung ist. Transparente Kommunikation ist dabei unser Grundsatz, um Ihnen Sicherheit und Vertrauen in jeder Phase des Verfahrens zu bieten.


Unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht

Meine Kanzlei vertritt natürliche Personen und Unternehmen häufig bei den folgenden Delikten:

  • • Veruntreuung (§ 133 StGB)
  • • Erpressung (§ 144 StGB)
  • • Betrug (§ 146 StGB)
  • • Untreue (§ 153 StGB)
  • • Betrügerische Krida (§ 156 StGB)
  • • Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB)
  • • Geldwäscherei (§ 165 StGB)
  • • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)
  • • Verbandsverantwortlichkeit (§ 1 ff VbVG)
  • • Missbrauch der Amtsgewalt (302 StGB)
  • • Bestechung (§ 307 StGB)