Rechtsanwalt Markus Weisser
VERTEIDIGUNG IM
ALLGEMEINEN STRAFRECHT


Außerhalb des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts beraten wir auch in ausgewählten Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Das allgemeine Strafrecht umfasst insbesondere die Delikte gegen Leib (Gesundheit, körperliche Unversehrtheit) und Leben als auch die Delikte gegen die staatliche Rechtspflege.


Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung, welche sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.



Wir vertreten Mandanten im klassischen Strafrecht insbesondere bei den folgenden Delikten:

  • • Fahrlässigkeitsdelikte (fahrlässige Tötung, § 80 StGB; fahrlässige Körperverletzung § 88 StGB)
  • • Nötigung (§ 105 StGB)
  • • Gefährliche Drohung (§107 StGB)
  • • Urkundenfälschung (§ 223 StGB)
  • • Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB)
  • • Falsche Beweisaussage (§ 288 StGB)
  • • Verleumdung (§ 297 StGB)
  • • Begünstigung (§ 299 StGB)