Rechtsanwalt Markus Weisser
OPFER- UND
PRIVATBETEILIGTENVERTRETUNG


Als Opfer einer Straftat oder Privatbeteiligter müssen Sie nicht darauf warten, dass die Behörden von sich aus tätig werden, sondern stehen Ihnen zahlreiche individuelle Rechte zu. Doch neben der finanziellen und wirtschaftlichen Schädigung ist auch die emotionale Belastung nicht zu vernachlässigen. Persönliche Betreuung in schwierigen Zeiten ist darum unser höchstes Anliegen als Ihre Rechtsanwaltskanzlei!


OPFER- UND PRIVATBETEILIGTENVERTRETUNG:
DAFÜR TRETEN WIR EIN.


Umfassende Aufklärung über Ihre Rechte

Als Opfer bzw Privatbeteiligter haben Sie spezifische Rechte – darunter das Recht auf Akteneinsicht und Beweisantragsrechte. Wir klären Sie umfassend über Ihre individuellen Rechte auf, damit Sie genau wissen, wie Sie in Ihrer Situation vorgehen können.


Proaktive Vertretung Ihrer Interessen

Wir setzen uns proaktiv für Ihr Recht ein. Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen und können damit sicherzustellen, dass Ihre Anliegen und Forderungen angemessen berücksichtigt werden.


Ersatz Ihres Schadens

Die Folgen einer Straftat können vielfältig sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Gerechtigkeit erhalten und auch finanziell entsprechend entschädigt werden. Unsere Expertise erstreckt sich über die Identifizierung möglicher Schadenersatzansprüche, der Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen, bis hin Begleitung im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und im Hauptverfahren bei Gericht.



Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut.

Nach einer Straftat ist oft nichts mehr, wie es war. Doch als Rechtsanwaltskanzlei können wir vielleicht einen Beitrag leisten, um um Ihnen zu Schadenswiedergutmachung und Gerechtigkeit zu verhelfen. Gerne kümmern wir uns in einem persönlichen Beratungsgespräch um Ihren Fall.