Neuregelung des Kostenersatzes im Strafverfahren


25. September 2024

Mit 1.8.2024 ist eine Änderung des sogenannten „Verteidigerkostenersatzes“ getreten. Was hat sich durch die Neuregelung konkret geändert?

 

Kostenersatz im Ermittlungsverfahren (§ 196a StPO)

 

Wann besteht ein Anspruch auf Kostenersatz im Ermittlungsverfahren?

Erstmals wurde nunmehr auch ein Kostenersatz im Ermittlungsverfahren eingeführt. Wenn ein gegen Sie geführtes Ermittlungsverfahren gegen eingestellt wird, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Kosten. Der Anspruch umfasst die Verteidigerkosten und die notwendigen Barauslagen.

 

Wie wird der Kostenbeitrag festgesetzt?

Der Kostenersatz richtet sich nach dem notwendigen Aufwand und ist bis zu bestimmten Höchstbeträgen möglich. Dabei werden Faktoren wie der Umfang des Ermittlungsverfahrens und die Komplexität der Sachlage berücksichtigt.

Die Höchstgrenze ist grundsätzlich 6.000 Euro. In umfangreichen Verfahren kann der Kostenbeitrag bis zu 9.000 Euro betragen, in Verfahren mit extremem Umfang, kann der Kostenbeitrag bis zu 12.000 Euro betragen.

 

Wann ist der Ersatzanspruch ausgeschlossen?

Kein Anspruch besteht, wenn:

 

Kostenersatz nach Freispruch im gerichtlichen Verfahren (§ 393a StPO)

 

Wann besteht ein Anspruch auf Kostenersatz nach § 393a StPO?

Wenn Sie in einem Strafverfahren freigesprochen werden oder das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird, haben Sie das Recht auf einen Kostenbeitrag vom Bund. Dieser Anspruch gilt nicht bei reinen Privatanklagen oder Anklagen von Privatbeteiligten.

 

Der Kostenersatz umfasst die notwendigen Verteidigerkosten und notwendigen Barauslagen.

 

Wie wird der Kostenbeitrag festgesetzt?

Der Betrag orientiert sich an:

 

Die Höchstgrenzen sind:

  1. Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffen- oder Geschworenengericht: Maximal 30.000 Euro.
  2. Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts: Maximal 13.000 Euro.
  3. Verfahren vor dem Bezirksgericht: Maximal 5.000 Euro.

 

Bei umfangreichen Verfahren können diese Beträge um die Hälfte, bei Verfahren mit extremem Umfang auf das Doppelte erhöht werden.

 

Wann ist der Ersatzanspruch ausgeschlossen?

Der Anspruch entfällt, wenn

 

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag muss innerhalb von drei Jahren nach der Verständigung über die verfahrensbeendigende Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht gestellt werden. Zu beachten ist insbesondere, dass die Neuregelung rückwirkend ab dem 1.8.2024 in Kraft getreten ist. Dies bedeutet, dass Anträge auch rückwirkend gestellt werden können, wenn die verfahrensbeendende Entscheidung ab dem 1.1.2024 rechtskräftig geworden ist.

 

Fazit

Die neue Regelung des Kostenersatzes ist insgesamt zu begrüßen. Der Beitrag zu den Verteidigerkosten wurde – ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau – signifikant erhöht. Ferner gibt es nunmehr auch einen Kostenersatz bei Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren gibt. Die Deckelung der Beträge führt jedoch dazu, dass in komplexen und umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren nach wie vor kein adäquater Kostenersatz existiert.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtlichen Beistand?

Wir unterstützen Sie nicht nur während des gesamten Strafverfahrens, sondern stehen Ihnen auch bei der Durchsetzung von Kostenersatzansprüchen zur Seite. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gemeinsam klären wir Ihre Anliegen und setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

Zurück zur Übersicht