Sie werden des Betrugs beschuldigt oder sind Opfer eines Betrugs geworden?


24. September 2024

Der Betrug ist eines der häufigsten Delikte im Wirtschaftsstrafrecht und kann für Betroffene weitreichende Konsequenzen haben. Sowohl als Beschuldigter als auch als Opfer ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und angemessen zu handeln. In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter Betrug im strafrechtlichen Sinne zu verstehen ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Lesezeit: 5 Minuten

 

Was ist Betrug?

Betrug (§ 146 ff StGB) ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Täuschung einen Irrtum beim Opfer hervorruft, der zu einer Vermögensverfügung und schließlich zu einem Vermögensschaden führt. Einfach ausgedrückt: Jemand wird durch falsche Angaben dazu gebracht, etwas zu tun oder zu unterlassen, was ihm oder einem Dritten finanziell schadet.

 

Voraussetzungen für den Betrugstatbestand

 

1.             Täuschung über Tatsachen

Der Täter täuscht das Opfer über Tatsachen. Dies kann durch aktives Handeln (z.B. falsche Angaben) oder durch Unterlassen (Verschweigen wesentlicher Informationen) geschehen. Die Täuschung kann sich sowohl auf äußere Tatsachen (etwa Zahlungsfähigkeit) als auch um innere Tatsachen (etwa Zahlungswilligkeit) beziehen.

 

2.             Hervorrufen eines Irrtums

Durch die Täuschung gerät das Opfer in einen Irrtum, das heißt, es glaubt an die falschen Tatsachen. Dieser Irrtum ist entscheidend für die weitere Handlung des Opfers.

 

3.             Vermögensverfügung

Aufgrund des Irrtums nimmt das Opfer eine Vermögensverfügung vor. Es handelt sich um ein freiwilliges Handeln, bei dem das Opfer über sein eigenes oder fremdes Vermögen verfügt, z.B. durch Überweisung von Geld oder Herausgabe von Waren.

 

4.             Vermögensschaden

Als Folge der Vermögensverfügung erleidet das Opfer oder ein Dritter einen Vermögensschaden. Ein Schaden liegt vor, wenn das Gesamtvermögen wirtschaftlich vermindert wird.

 

5.             Vorsatz des Täters

Beim Betrug muss der Täter sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch des herbeigeführten Vermögensschadens mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln. Das heißt, er muss es zumindest ernstlich für möglich halten, dass er sein Opfer täuscht und einen Vermögensschaden zufügt, und sich damit abfinden.

 

Strafrahmen und rechtliche Konsequenzen

 

o    Schaden über 5.000 € oder gewerbsmäßiger Betrug: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

o    Schaden über 300.000 €: Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren.

 

Das Strafgesetzbuch sieht zudem zahlreiche weitere Fälle vor, bei denen der Strafrahmen erhöht ist.

 

Neu seit 01.01.2024: Eine Verurteilung wegen Betrugs zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe führt automatisch zur Disqualifikation als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied.

 

Handlungsempfehlungen für Beschuldigte

 

Wenn Sie beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben:

 

 

Handlungsempfehlungen für Opfer

 

Wenn Sie vermuten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein:

 

 

Fazit

Betrug ist ein komplexes Delikt mit ernsthaften Konsequenzen für alle Beteiligten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren, sei es als Beschuldigter oder als Opfer. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.

 

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